Barrierefreiheitserklärung
Die Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik der Universität Bamberg ist bemüht, diese Anwendung barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Webanwendung „Aufsichtenplanung WIAI“ zur Planung der Prüfungsaufsichten der Fakultät.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendung ist mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die Anwendung ist durchgängig ohne Maus bedienbar, auf WCAG 2.1 Stufe AA hin gebaut und in Teilen im Browser gemessen. Ein Durchlauf mit einer Sprachausgabe durch einen Menschen steht noch aus; solange er fehlt, wird hier keine vollständige Vereinbarkeit behauptet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Punkte sind bekannt und dokumentiert. Sie stammen aus der internen Prüfliste, die je Bildschirm Fokusziele, Ansagetexte und Tastaturpfade festhält.
- Screenreader-Durchlauf steht aus. Beim Besetzungsboard ist geprüft, dass die richtigen Ansagetexte zur richtigen Zeit in der richtigen Region stehen — nicht, wie eine Sprachausgabe sie ausgibt.
- Drag & Drop kennt keine Touch-Bedienung. Jeder Vorgang ist vollständig per Klick und per Tastatur möglich; das Ziehen mit der Maus ist eine Zugabe und fehlt auf Touchgeräten.
- Hoher Kontrast und reduzierte Bewegung sind im Stylesheet bedient, aber noch nicht auf einem Windows-Gerät im Kontrastmodus gesehen.
- Breite Tabellen (Änderungshistorie, Aufsichtenplan) liegen in einem eigenen, per Tastatur erreichbaren Bildlaufbereich. Ob sie bei 200 % Zoom und 320 Pixel Fensterbreite gut benutzbar bleiben, ist noch nicht abschließend geprüft.
- Sehr lange Personenlisten sind bisher nur mit Testdaten geprüft; bei mehreren hundert Einträgen kann die Zahl der Ansagen beim Tippen im Suchfeld unangenehm werden.
- Der Aufsichtenplan für das Prüfungsamt ist immer deutsch, auch bei englischer Oberfläche. Das ist beabsichtigt — er geht an eine deutschsprachige Stelle — und im Markup als deutschsprachiger Abschnitt ausgezeichnet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 8. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine interne Prüfung anhand einer Checkliste je Bildschirm, ergänzt um Messungen im Browser (Fokusreihenfolge, Kontrastwerte, Verhalten bei 200 % Zoom und 320 Pixel Breite).
Barrieren melden: Kontakt zu uns
Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder benötigen eine Auskunft in barrierefreier Form? Schreiben Sie uns — wir antworten und beheben, was wir beheben können.
dominik.herrmann@uni-bamberg.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Art. 17 BayBGG bei der Bayerischen Staatsregierung wenden. Diese vermittelt kostenfrei zwischen Ihnen und der Fakultät.